Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin
Doktorat in Gesundheitswissenschaften
Seit 1. August 2020 gibt es das Doktoratsprogramm in Gesundheitswissenschaften am Departement Gesundheitswissenschaften und Medizin der Universität Luzern.
Bevor Sie sich zum Doktoratsstudium anmelden können, benötigen Sie die Zusage einer Betreuungsperson aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren des Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin. Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt mit einer potentiellen Betreuungsperson auf.
Für neue Doktorierende ist die Online Anmeldung auf dem UniPortal notwendig. Doktorierende, die bereits Studierende an der Universität Luzern waren, verwenden das Formular Re-Immatrikulation Doktorat.
Hier finden Sie eine Liste mit Dokumenten, die bei der Anmeldung in elektronischer Form (PDF oder JPEG) eingereicht werden müssen, sowie einige Dokumente und Formulare zum Herunterladen.
Für die Doktoratsanmeldungen gelten folgende Fristen:
31. August für das kommende Herbstsemester
31. Januar für das kommende Frühjahrssemester.
Die Zulassung zum Doktoratsstudium regelt der Studien- und Prüfungsausschuss (StuPA) des Departements. Die Zulassungsbedingungen finden Sie in der Promotionsordnung. Der Zulassungsentscheid wird per E-Mail kommuniziert.
Sprachkenntnisse: Sie benötigen sehr gute Englischkenntnisse; Deutschkenntnisse werden nicht verlangt.
Die zu erbringenden Promotionsleistungen setzen sich zusammen aus der Dissertation, den Studienleistungen (mind. 18 ECTS-Credits), der Verteidigung und der Publikation der Dissertation.
Besuch von Lehrveranstaltungen
Alle von der Graduate Academy Universität Luzern, Swiss School of Public Health+ und Swiss Society of Health Economics angebotenen Veranstaltungen sind mit ECTS-Credits versehen.
Das Kursangebot finden Sie hier.
Die Lehrveranstaltungen finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzeichnis.
Es können nach Absprache mit der Betreuungsperson auch externe Veranstaltungen besucht werden. Über die Anrechnung entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss des Departements.
Besuch von internationalen Tagungen
Beim Studienzentrum des Departements können Anträge auf finanzielle Unterstützung für Kurs- und Konferenzbesuche gestellt werden, wenn Sie einen aktiven Beitrag an der entsprechenden Veranstaltung geleistet haben (Vortrag, Posterpräsentation).
Lassen Sie sich Kurs- und Konferenzbesuche sowie Vorträge in Kolloquien, die mit ECTS-Credits hinterlegt sind, immer von der Kursleitung bestätigen. Teilnahmezertifikate und Leistungsausweise können laufend mit den Zwischenberichten beim Studienzentrum eingereicht werden oder Sie können am Ende des Doktoratsstudiums eingereicht werden.
Für die wissenschaftliche Betreuung ist die Erstbetreuerin oder der Erstbetreuer zuständig. Diese/r muss aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren des Departements Gesundheitswissenschaften und Medizin gewählt werden. Ohne eine schriftliche Betreuungsvereinbarung, die von einer Erstbetreuerin oder einem Erstbetreuer mitverfasst und unterschrieben ist, ist die Zulassung zum Doktoratsstudium nicht möglich.
Die Zweitbetreuerin oder der Zweitbetreuer - gleichbedeutend mit dem Begriff Zweitgutachterin oder Zweitgutacher - kann auch ein promotionsberechtigtes Mitglied eines anderen Departements, einer anderen Fakultät oder Hochschule sein.
Die Betreuungsperson trifft sich mindestens einmal jährlich mit Doktorandin oder dem Doktoranden zur Evaluation des Dissertationsfortschritts. Dabei werden insbesondere die Entwicklung der Forschungsarbeiten und die Studienleistungen anhand der für das aktuelle Jahr festgelegten Ziele beurteilt sowie die zu erreichenden Ziele für das nächste Jahr festgehalten.
Die Ergebnisse der Evaluation werden in einem Evaluationsbericht dokumentiert und zusammen mit allfälligen Änderungen in der Betreuungsvereinbarung dem Studienzentrum weitergeleitet.
Der Studien- und Prüfungsausschuss prüft den jährlichen Evaluationsbericht und entscheidet anhand des Leistungsausweises der Doktorandin bzw. des Doktoranden und der Empfehlung der Betreuungsperson über die Weiterführung des Promotionsstudiums.
Bei Immatrikulation im Frühjahrssemester ist der erste Zwischenbericht am 1. April des Folgejahres fällig.
Bei Immatrikulation im Herbstsemester ist der erste Zwischenbericht am 1. Oktober des Folgejahres fällig.
Für die Erstellung des Zwischenberichts muss das Formular des Departements verwendet werden und unterschrieben dem Studienzentrum weitergeleitet werden.
Eine Beurlaubung vom Doktoratsstudium ist grundsätzlich möglich. Gesuche müssen schriftlich beim Studienzentrum eingereicht werden (phd_health), jeweils spätestens bis zum 15. September (für das Herbstsemester) und bis zum 15. Februar (für das Frühjahrssemester). @ unilu.ch
Bitte beachten Sie folgendes:
- Eine Beurlaubung erfolgt für maximal zwei Semester.
- In der Zeit entfallen die Immatrikulationsgebühren.
- Es können keine Studienleistungen erbracht werden.
- Es kann nicht an Veranstaltungen teilgenommen werden.
- Es können keine Anträge auf finanzielle Unterstützung durch das GWM gestellt werden.
- Es können keine Anträge auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt werden.
Informelle Prüfung der Studienleistungen
Vor dem Abschluss der Dissertation und bevor der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt wird, sollte das Studienzentrum kontaktiert werden, damit eine informelle Prüfung der Studienleistungen vorgenommen werden kann. So bleibt genügend Zeit um etwaige fehlende Leistungen noch nachzuholen.
Für alle Studienleistungen müssen schriftliche Nachweise vorliegen, damit die Anforderungen gemäss § 4, Ziffer 1 der Wegleitung erfüllt sind. Die minimal zu erbringenden Studienleistungen während des Promotionsstudiums umfassen 18 ECTS-Credits (gemäss § 7, Ziffer 1 der Promotionsordnung). In der Regel bestehen diese Leistungen in der Teilnahme an Wahlpflichtmodulen (im Umfang von mindestens 6 ECTS) und an Wahlmodulen, die jeweils zu Beginn jedes Semesters bekannt gegeben werden.
Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Das Promotionsverfahren wird auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten eröffnet. Der Antrag ist schriftlich an den Departementsvorsteher zu richten und beim Studienzentrum einzureichen.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
1) mindestens vier ausgedruckte Exemplare der Dissertation
2a) eine Erklärung der Kandidatin bzw. des Kandidaten, dass sie bzw. er die eingereichte Dissertation selbstständig verfasst hat, dass sie oder er bei der Abfassung der Dissertation nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt und wörtlich oder inhaltlich übernommene Stellen als solche gekennzeichnet hat
2b) eine Erklärung darüber, ob die Dissertation schon in der gegenwärtigen oder in einer anderen Fassung einer Hochschule vorgelegen hat
3) den Nachweis über Studienleistungen von mindestens 18 ECTS-Credits
4) Immatrikulationsnachweis über die Dauer des Promotionsstudiums
Gutachten und Verteidigung
Die Erst- und ZweitbetreuerInnen sind für die Gutachten zuständig. Der Versand der Dissertation an die GutachterInnen wird vom Studienzentrum organisiert.
Spätestens zwei Monate nach ihrer Beauftragung reichen die Gutachterinnen oder Gutachter der Dissertation ihre Gutachten beim Studienzentrum ein. Liegen alle Gutachten vor, so werden sie zusammen mit der Dissertation für die Dauer von drei Wochen im Departement zur Einsichtnahme für die Angehörigen des Departements aufgelegt.
Der Zeitpunkt der Verteidigung wird im Einvernehmen mit allen Beteiligten festgelegt und vom Studienzentrum organisiert.
Die Verteidigung dauert insgesamt max. 60 Minuten und besteht aus einem Vortrag von 20 Minuten sowie einer sich anschliessenden Diskussion von max. 40 Minuten.
Die Verteidigung ist öffentlich und wird auf der Website entsprechend angekündigt.
Publikation der Dissertation
Bei einer kummulativen Dissertation sind alle Fachartikel in gedruckter oder elektronischer Form entweder in Fachzeitschriften oder über den Dokumentenserver der ZHB Luzern zu publizieren. Für die Pflichtexemplare in Papierform sind jeweils alle Einzelbeiträge unabhängig von ihrer Publikationsweise und ohne Änderung der Seitenzählung zusammen mit dem Rahmenpapier zu binden und abzuliefern. Jedem Pflichtexemplar ist das vorgeschriebene Titelblatt voranzustellen, auf dem die vollständigen bibliographischen Angaben aller Beiträge eigens aufzulisten sind.
Im Falle der Publikation einer Monographie, über einen Verlag oder auf elektronischem Wege, ist an geeigneter Stelle vor dem wissenschaftlichen Text ein Hinweis einzufügen, dass es sich um den Abdruck einer Dissertation der Universität Luzern handelt. Zudem sind der ursprüngliche Titel der Dissertation und das Jahr der Einreichung anzugeben.
Im Departement sind mindestens sechs Pflichtexemplare der publizierten Arbeit abzugeben. Von diesen ist je ein Exemplar an die Gutachterinnen oder Gutachter der Dissertation weiterzuleiten. Vier Exemplare sind an die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) an Frau Simone Rosenkranz (Simone.Rosenkranz) weiterzuleiten. @ zhbluzern.ch
Bitte verwenden Sie diesen Umlaufzettel und geben Sie diesen bei Vollständigkeit im Studienzentrum ab.
Titel
Nach der erfolgreich bestrittenen Verteidigung wird eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt.
Nach Ablieferung der Pflichtexemplare erfolgt die Promotion zum Doctor of Science (Dr. sc.). Über die erbrachten Promotionsleistungen wird ein Zeugnis und eine Urkunde ausgestellt.
Dr. med. Christian Schirlo, MME
Leiter Studienzentrum
T +41 41 229 59 71
Büro 1.B03
Corina Schatzmann
Administrative Koordinatorin
T +41 41 229 59 72
Büro 1.B04
phd_health @ unilu.ch